Bürger eines anderen EU-Staates haben laut Binnenabkommen ein Anrecht auf Behandlung im Notfall und Schmerzlinderung. Vor Behandlung bitten wir die Europäische Versicherungskarte vorzulegen und die 10,- € Praxisgebühr bereit halten. Impfungen und Präventionsleistungen sind nach diesem Binnenabkommen nicht möglich.
Dr. Robert Rezutka | © 2011